11769 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Januar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird:

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (366 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (Finanzmarktsammelgesetz), hat der Finanzausschuss am 20. Jänner 2026 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer und MMag. Markus Hofer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Nationalbankgesetz 1984 zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:

„I. Allgemeiner Teil:

Durch eine Änderung des Nationalbankgesetzes (NBG) erfolgt eine gesetzliche Anpassung, die einschlägige Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG) und des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) betreffend die Erörterung von Auswirkungen auf die Realwirtschaft durch die Vornahme bzw. Nichtvornahme von makroprudenziellen Maßnahmen thematisch ergänzen soll.

II. Besonderer Teil:

Zu § 44c Abs. 1 Z 3:

Durch die Ergänzung soll legistisch noch stärker verdeutlicht werden, dass im Rahmen der Prüfung, ob sich ein systemisches Risiko aufbaut oder dieses sich verändert, auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu berücksichtigen sind.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Februar 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Manfred Mertel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Simone Jagl mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Manfred Mertel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 02 03

                            Dr. Manfred Mertel                                                           Christian Fischer

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender