11794 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

Ab dem 2. Juli 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar. Die ESG-Rating-Verordnung wurde im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Union verabschiedet, den Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen und private Kapitalflüsse in dafür notwendige Investitionen umzulenken. Die ESG-Rating-Verordnung zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Transparenz in Bezug auf Methoden und Ziele von ESG-Ratings zu verbessern. Anleger sollen in die Lage versetzt werden, fundierte Investitionsentscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele zu treffen.

Die ESG-Rating-Verordnung regelt die Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern durch Offenlegungspflichten, insb. im Hinblick auf Bewertungsmethoden, Ausgabe, Vertrieb und Veröffentlichung von ESG-Ratings, ohne deren Verwendung zu regeln.

Die ESG-Rating-Verordnung enthält Pflichten und Befugnisse für die zuständigen nationalen Behörden. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll für die Überwachung der Einhaltung dieses Bundesgesetzes und für die Zwecke der Verordnung (EU) 2024/3005 als zuständige Behörde gemäß Art. 30 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/3005 benannt werden. Um die ESG-Rating-Verordnung in Österreich wirksam anwenden zu können, wird mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ein nationales ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen.

Das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG, BGBl. I Nr.  97/2001 wird im Zusammenhang mit der Vollzugsgesetzgebung zur Verordnung (EU) 2024/3005 ebenfalls geändert.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sandro Beer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Christoph Thoma.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sandro Beer gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 04 08

                                    Sandro Beer                                                                  Christian Fischer

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender