11795 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (Haushaltsrahmenrichtlinie). Die Haushaltsrahmenrichtlinie wurde im Zuge der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1265 novelliert.

Die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung beinhaltet eine verstärkte länderspezifische Dimension, um die nationale Eigenverantwortung zu erhöhen. Dies soll unter anderem durch die Beibehaltung der beratenden Funktion unabhängiger finanzpolitischer Institutionen erreicht werden, die sich im Wesentlichen auf die gemeinsamen Grundsätze des fiskalpolitischen Pakts für nationale Haushaltskorrekturmechanismen stützt. Diese wurden von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. Juni 2012 gemäß Art. 3 Abs. 2 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion vom 2. März 2012 (SKS-Vertrag) vorgeschlagen.

Der Inhalt von Titel III (Fiskalpolitischer Pakt) des SKS-Vertrags wurde gemäß Art. 16 dieses Vertrags im Zuge der Reform 2024 in das Unionsrecht überführt. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Umsetzung des SKS-Vertrags durch die Mitgliedstaaten, wird auch bei der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung die im fiskalpolitischen Pakt festgelegte Rolle unabhängiger finanzpolitischer Institutionen, die die öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten überwachen, als wirksames Element für den haushaltspolitischen Rahmen beibehalten.

Um die haushaltspolitische Verantwortung zu stärken, sollen die unabhängigen finanzpolitischen Institutionen über ein hohes Maß an operativer Unabhängigkeit und Ressourcen sowie umfassende und zeitnahe Informationszugänge verfügen.

Die Kernaufgaben und -modalitäten des Fiskalrates bleiben weitgehend aufrecht.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sandro Beer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA  mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Markus Steinmaurer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sandro Beer gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 04 08

                                    Sandro Beer                                                                  Christian Fischer

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender