11804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:

Im Jahr 2005 wurden die Grundwerte, Ziele und Aufgaben der österreichischen Schule in die Stammurkunde der Bundesverfassung eingefügt.

Mit der vorliegenden Novelle

-       soll ein bildungspolitischer Vorbehalt in Form der Sicherstellung, dass Privatschulen die Werte und Aufgaben der österreichischen Schule nicht nachteilig beeinflussen dürfen, und der Bestand der Schule sowohl finanziell als auch aufgrund der Nachfrage mittelfristig gesichert ist, geschaffen werden,

-       soll das Verfahren zur Gründung und Führung einer Privatschule vereinfacht und gestrafft werden,

-       soll künftig die Verleihung sowie der Entzug des Öffentlichkeitsrechts durch die Bildungsdirektionen erfolgen,

-       soll durch die gesetzliche Vorgabe von Mindestinhalten die Ausgestaltung von Organisationsstatuten vereinheitlicht werden,

-       soll die Rechtssicherheit verbessert und

-       eine Verwaltungsvereinfachung im Privatschulwesen vorgenommen werden.

 

Verfahrensvereinfachung für private Schulerhalter und Behörden:

An die Stelle der bisherigen Regelungen sollen ein Genehmigungsverfahren und Gründe für das Erlöschen und die Aufhebung der Genehmigung einer Privatschule sowie die Pflicht zu Änderungsmeldungen treten. Die bisher bei Änderungen des Schulgebäudes oder einem Wechsel des Schulerhalters erforderliche erneute Durchführung des gesamten Verfahrens kann entfallen. Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts soll auf die Bildungsdirektionen übertragen werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Margit Göll.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesrätinnen Simone Jagl und Mag. Dr. Julia Deutsch mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Bernhard Ruf und Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Margit Göll gewählt.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 05 05

                                    Margit Göll                                                                         Irene Partl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende