11806 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Die Abgeordneten Christoph Steiner, Gabriel Obernosterer, Melanie Erasim, MSc, Dominik Oberhofer, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 25. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die derzeitige Regelung des § 81 Abs. 2 Z 11 GewO 1994 ermöglicht Ausnahmen für Public-Viewing-Veranstaltungen im Zusammenhang mit großen Sportereignissen für eine Dauer von bis zu vier Wochen. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und umfangreicher organisiert werden.

Insbesondere bei internationalen Turnieren wie der Fußball-Weltmeisterschaft der FIFA, Europameisterschaften oder vergleichbaren Großereignissen erstrecken sich Turnierphasen, Rahmenprogramme sowie begleitende Veranstaltungen häufig über einen Zeitraum, der über vier Wochen hinausgeht. Auch zukünftige Entwicklungen im internationalen Sport lassen erwarten, dass Turniere weiter wachsen und organisatorisch ausgeweitet werden, etwa durch zusätzliche Mannschaften, verlängerte Turnierformate oder umfangreichere Fan-Programme.

Public-Viewing-Veranstaltungen stellen dabei einen wichtigen gesellschaftlichen und wir.tschaftlichen Bestandteil solcher Großereignisse dar. Sie ermöglichen es einer breiten Öffentlichkeit, sportliche Ereignisse gemeinsam zu verfolgen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und tragen gleichzeitig zur regionalen Wertschöpfung bei, etwa für Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe.

Die bisherige Begrenzung auf vier Wochen kann daher in der Praxis zu organisatorischen Schwierigkeiten führen, wenn Turniere länger dauern oder Vor- und Nachprogramme berücksichtigt werden müssen. Eine Ausdehnung des zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen schafft die notwendige Flexibilität für Veranstalter und Behörden, ohne die bestehende Systematik der Gewerbeordnung wesentlich zu verändern.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird daher die zulässige Dauer für entsprechende Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen verlängert. Dies trägt den Entwicklungen internationaler Sportgroßveranstaltungen Rechnung und ermöglicht eine praktikable und zeitgemäße Anwendung der Bestimmung.“

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Mag. Dr. Julia Deutsch mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Christoph Thoma, Klara Neurauter, Günter Pröller und Martin Peterl.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 05 05

                          Christoph Stillebacher                                            Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende