11807 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen
über den 48. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2024) (III-884-BR/2025 d.B.)
Mit dem vorliegenden Bericht dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeiten im Jahr 2024.
Seit 1977 ist die Volksanwaltschaft eine wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung bei Problem mit Behörden. Sie steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Verwaltungsstelle ungerecht behandelt fühlen: Weil sie die Entscheidung einer Behörde nicht nachvollziehen können, weil sie keine zufriedenstellende Lösung für ihr Anliegen erhalten oder weil sie auf eine Erledigung unzumutbar lange warten müssen. Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Sie stellt fest, ob Gesetze eingehalten, ob richtig entschieden und ob bürgerfreundlich gehandelt wurde. Dadurch kann sie auch beurteilen, ob Gesetze treffsicher sind oder abgeändert werden müssen.
Da die Volksanwaltschaft alljährlich Tausende Einzelfälle überprüft, weiß sie, wo Schwachstellen in der Verwaltung liegen und in welchen Bereichen es zu Fehlentwicklungen kommt. Daher kann ein einzelner Fall zu einer generellen Empfehlungen führen oder legistischen Änderungsbedarf aufzeigen. Ziel ist, die öffentliche Verwaltung zu verbessern. Daher erwartet die Volksanwaltschaft, dass ihre Kritik, ihre Empfehlungen und Anregungen zu notwendigen Änderungen sowohl bei den Verwaltungsbehörden als auch bei den gesetzgebenden Körperschaften führen.
Der erste Bericht (Kontrolle der öffentlichen Verwaltung) gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Leistungsbilanz;
2. Heimopferrente;
3. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung;
4. Legislative Anregungen.
Der zweite Bericht (Präventive Menschenrechtskontrolle) gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Der Nationale Präventionsmechanismus im Überblick;
2. Feststellungen und Empfehlungen.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 5. Mai 2026 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Manfred Mertel.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Mitglieder des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA und Mag. Dr. Julia Deutsch mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Barbara Prügl, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Mag. Dr. Julia Deutsch, Ferdinand Tiefnig, Silvester Gfrerer, Mag. Daniela Gruber-Pruner, sowie Volksanwältin Gabriela Schwarz und Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Manfred Mertel gewählt.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den 48. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2024) (III-884-BR/2025 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2026 05 05
Dr. Manfred Mertel Werner Gradwohl
Berichterstatter Vorsitzender