11808 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen
über den 49. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2025 (III-920-BR/2026 d.B.)
Der vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung im Jahr 2025 gibt einen umfassenden Einblick in die Anliegen der Menschen in Österreich und zeigt zugleich auf, wo staatliches Handeln gut funktioniert und wo Verbesserungsbedarf besteht. Als unabhängige Kontrolleinrichtung ist es Aufgabe der Volksanwaltschaft, Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen, die Rechte der Menschen zu schützen und zur Weiterentwicklung eines rechtsstaatlichen Verwaltungssystems beizutragen.
Auch im Berichtsjahr 2025 wandten sich zahlreiche Menschen mit ihren Beschwerden, Anliegen und Hinweisen an die Volksanwaltschaft. Hinter der Eingabe steht ein persönliches Schicksal – häufig verbunden mit langen Verfahren, unklaren Zuständigkeiten oder mangelnder Kommunikation mit Behörden. Die Erfahrungen der Betroffenen zeigen, dass eine funktionierende Verwaltung nicht nur von rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt, sondern ebenso von einer serviceorientierten, nachvollziehbaren und effizienten Vollziehung.
Die im Bericht dargestellten Prüfverfahren betreffen eine große Bandbreite an Verwaltungsbereichen. Wiederkehrende Themen sind etwa lange Verfahrensdauern, komplexe Rechtslagen, Probleme bei der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen oder fehlende Barrierefreiheit. In vielen Fällen konnten durch die Intervention der Volksanwaltschaft Lösungen für Betroffene erreicht oder strukturelle Verbesserungen angestoßen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der Volksanwaltschaft ist darüber hinaus die präventive Menschenrechtskontrolle. Durch Besuche und Überprüfungen von Einrichtungen, in denen Menschen ihrer Freiheit entzogen sind, oder die Gewalt ausgesetzt sein können, leistet dieser Teilbereich einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung menschenwürdiger Bedingungen und zur Vermeidung von Misshandlung oder erniedrigender Behandlung. Der zweite Band mit dem Titel „Präventive Menschenrechtskontrolle“ enthält ausführliche Darstellungen über Menschenrechtsverletzungen und Gefährdungen, die im Zuge dieser Kontrollen festgestellt wurden, sowie daraus abgeleitete Empfehlungen. Ein vollständiges Bild über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2025 ergibt sich daher erst aus einer Zusammenschau beider Bände.
Der Bericht enthält zudem zahlreiche gesetzgeberische Anregungen. Sie beruhen auf konkreten Erfahrungen aus der Kontrolltätigkeit und sollen dazu beitragen, bestehende Regelungen praxistauglicher, transparenter und gerechter zu gestalten. Eine moderne Verwaltung braucht laufende Anpassungen an gesellschaftliche Entwicklungen – insbesondere in Zeiten wachsender Komplexität staatlicher Aufgaben.
Der erste Bericht (Kontrolle der öffentlichen Verwaltung) gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Leistungsbilanz;
2. Heimopferrente;
3. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung;
4. Legislative Anregungen.
Der zweite Bericht (Präventive Menschenrechtskontrolle) gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Der Nationale Präventionsmechanismus im Überblick;
2. Feststellungen und Empfehlungen.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 5. Mai 2026 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Manfred Mertel.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Mitglieder des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA und Mag. Dr. Julia Deutsch mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA, Markus Steinmaurer, Mag. Dr. Julia Deutsch, Barbara Prügl, sowie Volksanwältin Gabriela Schwarz und Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Manfred Mertel gewählt.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den 49. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2025 (III-920-BR/2026 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2026 05 05
Dr. Manfred Mertel Werner Gradwohl
Berichterstatter Vorsitzender