11818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Organtransplantationsgesetz geändert wird

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:

Neben einer Klarstellung in Bezug auf die wissenschaftliche Forschung (zB im Bereich der ex situ Perfusion von zu Transplantationszwecken entnommenen Organen) soll aus aktuellem Anlass insbesondere eine Verschärfung der Regelungen des § 4 Abs. 4 und 5 OTPG über bestimmte Werbe- und Gewinnverbote (sowie der daran anknüpfenden Verwaltungsstrafbestimmungen) in Aussicht genommen werden. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss und die Bewerbung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Organtransplantation haben sich insbesondere im Hinblick auf die stets voranschreitende Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle von (auch international agierenden) Organtourismusunternehmen als unzureichend erwiesen. Dies betrifft etwa eine aktuell bekannt gewordene Konstellation, wonach bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von – mutmaßlich illegalen – Organtransplantationen im Ausland über das Internet in Österreich (sowie in weiteren europäischen Staaten) beworben und im Anschluss Gegenstand gewinnorientierter Rechtsgeschäfte werden. Vor diesem Hintergrund erscheinen die vorgeschlagenen Regelungen dringend geboten, um einer Umgehung der Bestimmungen des OTPG entgegenzuwirken und die Unzulässigkeit von Geschäftspraktiken sicherzustellen, die den zentralen Grundsätzen des Organtransplantationsrechts (insbesondere dem Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende) diametral zuwiderlaufen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Wanner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger und Mag. Dr. Julia Deutsch mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Ferdinand Tiefnig und Günter Pröller.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Wanner gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 06 01

                               Michael Wanner                                                                Gabriele Kolar

                                   Berichterstatter                                                                     Stv. Vorsitzende