11842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird
Die Abgeordneten August Wöginger, Kai Jan Krainer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 11. Juni 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Politik leistet im Jahr 2027 einen weiteren Beitrag zur Budgetkonsolidierung, indem die Bezüge von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern auf Bundesebene im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst, sondern bloß um 1 % erhöht werden. Erfasst von dieser Maßnahme sind der Bundespräsident (§ 3 Abs. 1 Z 1), der Bundeskanzler (Z 2), der Vizekanzler (Z 3), der Präsident, der zweite Präsident und die dritte Präsidentin des Nationalrates (Z 4 und Z 8), die Bundesministerinnen bzw. -minister (Z 5), die Präsidentin des Rechnungshofes (Z 6), die Staatssekretärinnen bzw. -sekretäre (Z 7 und 10), die Obleute der Klubs des Nationalrates bzw. die geschäftsführenden Obleute (Z 9), die Mitglieder der Volksanwaltschaft (Z 11), die Mitglieder des Nationalrates (Z 12), die Präsidentin des Bundesrates bzw. der Präsident (Z 14), die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der bzw. des Vorsitzenden des Bundesrates (Z 15), die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat (Z 16) und die Mitglieder des Bundesrates (Z 17).
Die niedrigere Anpassung soll nachhaltig wirken. Die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2028 wird daher für die in § 3 Abs. 1 genannten Organe die gemäß § 21 Abs. 24 erhöhten unterschiedlichen Ausgangsbeträge des Jahres 2027 zur Grundlage haben.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates in seiner Sitzung am
14. Juli 2026 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Peterl.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Franz Ebner und Michael Bernard.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Peterl gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 07 14
Martin Peterl Wolfgang Markytan, MA
Berichterstatter Vorsitzender