11844 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds.
Durch die Richtlinie (EU) 2024/927 und die entsprechende Änderung des AIFMG soll das Recht von AIF, Kredite zu vergeben, anerkannt und gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe festgelegt werden. Die Kreditvergabe von AIF an Verbraucher soll in Österreich untersagt werden. Durch die Änderungen des AIFMG und InvFG 2011 wird entsprechend der Richtlinie (EU) 2024/927 der Katalog der Dienstleistungen für AIFM und OGAW-Verwaltungsgesellschaften um die Verwaltung von Referenzwerten gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 96/2014, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2869 ergänzt.
Zudem wird die Erweiterung der Liste der Nebendienstleistungen gemäß der Richtlinie (EU) 2024/927 umgesetzt, wonach AIFM und OGAW-Verwaltungsgesellschaften zum Nutzen Dritter die gleichen Funktionen und Tätigkeiten ausüben dürfen, die sie in Bezug auf die von ihnen verwalteten AIF oder OGAW ausüben, sofern potenzielle Interessenkonflikte angemessen ausgeräumt werden. Zudem sollen insbesondere doppelte Berichtspflichten und der damit verbundene Mehraufwand für AIFM und OGAW bzw. OGAW-Verwaltungsgesellschaften verringert werden. Weiters ist eine Neuregelung des Einsatzes von Liquiditätsmanagementinstrumenten, sowohl bei AIF als auch bei OGAW vorgesehen.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates in seiner Sitzung am
14. Juli 2026 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Peterl.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Peterl gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 07 14
Martin Peterl Wolfgang Markytan, MA
Berichterstatter Vorsitzender