11853 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualität im Gesundheitswesen, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Gesetzliche Umsetzung der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG

- Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Überarbeitung der Planungsinstrumente der Ziel-steuerung-Gesundheit (ÖSG und RSG)

- Bewertungsboard Arzneimittel

- Verbesserung der Datengrundlagen für Planungs- und Qualitätsarbeit

- Erweiterung der Nutzungspflicht von ELGA und Erhöhung der Sicherheit von Netz- und Informations-systemen für GDA

- Aufbau einer neuen Abteilung in der GÖG/BIQG

- Etablierung einer unabhängigen Qualitätskontrolle

- Einbindung der relevanten Stakeholder in das neue Qualitätssicherungssystem

- Aufbau zahnärztlicher Expertise in der GÖG/BIQG und Einbindung der Zahnärztinnen/Zahnärzte in das Qualitätssicherungssystem

- Etablierung einer unabhängigen Qualitätskontrolle im zahnärztlichen Bereich

 

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

Zu Art. 4:

Es erfolgt eine Berichtigung der Promulgationsklausel sowie der Paragraphenbezeichnung der Schlussbestimmung.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günter Pröller, Claudia Hauschildt-Buschberger und Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 07 14

                 Verena Schweiger, BA MA MA                                                  Gabriele Kolar

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzende