11854 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Sicherstellung eines umfassenden Gesundheitsschutzes und der Erhöhung des Verbraucherinnen- und Verbraucherschutzes.

Er umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des TNRSG)

- Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind

- Konkretisierung des Versandhandelsverbots

- Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

 

Im Zuge der Debatte in der Plenarsitzung des Nationalrats wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:

„Zu a), b), c) und d):

Um die Praxistauglichkeit dieser gesundheitlichen Bestimmungen zu gewährleisten, sind die gegenständlichen Anpassungen des Gesetzestextes erforderlich.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Margit Göll.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2026 07 14

                 Verena Schweiger, BA MA MA                                                  Gabriele Kolar

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzende