11867 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 23. September 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um den massiven Preissteigerungen bei Treibstoffen infolge des rasanten Anstiegs der Ölpreise entgegenzuwirken, wurde mit der Novelle des Mineralölsteuergesetzes 2022, BGBl. I Nr. 12/2026, für die wichtigsten Treibstoffe im Verordnungswege eine budgetneutrale Abgeltung der mit den Preissteigerungen einhergehenden Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsatzsteuer im Wege einer Absenkung der Mineralsteuer ermöglicht. Voraussetzung für die Erlassung einer solchen Verordnung zur Absenkung der Mineralölsteuer ist die Erlassung einer Verordnung gemäß § 5aa Preisgesetz 1992, BGBl. Nr. 145/1992, betreffend Margenbegrenzungen.

In den Monaten Oktober und November soll als Vorgriff auf die durch die jüngsten Preissteigerungen erwarteten Mehreinnahmen beim Energiekrisenbeitrag Fossil (EKB-F) im Erhebungszeitraum 2026, die Mineralölsteuer stärker – und zwar um jeweils bis zu 67 Euro je 1.000 l Benzin gemäß Abs. 1 lit. a oder Gasöl gemäß Abs. 1 lit. b – abgesenkt werden können. Details dieser Senkung der Mineralölsteuersätze sollen aus Gründen administrativer Vereinfachung und im Interesse größtmöglicher Flexibilität weiter per Verordnung festgelegt werden. Wie bisher wird die Verordnung zur Absenkung der Mineralölsteuersätze pro Kalendermonat erlassen und ist an die Erlassung einer Verordnung gemäß § 5aa Preisgesetz 1992 geknüpft.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
29. September 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Gabriele Kolar.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Christoph Thoma, Mag. Franz Ebner, Ferdinand Tiefnig und Günter Pröller.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Gabriele Kolar gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 29.09.2026

                                 Gabriele Kolar                                                           Christoph Stillebacher

                                  Berichterstattung                                                                   Stv. Vorsitzender