11868 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen

Das MARPOL-Übereinkommen bildet das zentrale völkerrechtliche Regelwerk zur Begrenzung umweltrelevanter Auswirkungen des internationalen Seeschiffsverkehrs. Das Übereinkommen wurde 1973 in London abgeschlossen und trat erst nach Annahme eines ergänzenden Protokolls 1978 in Kraft. Es hat 161 Vertragsstaaten, die fast die gesamte globale Handelsschifffahrt repräsentieren (98,9% der Welttonnage). Österreich ist dem Übereinkommen 1988 beigetreten (BGBl. Nr. 434/1988).

Das MARPOL-Übereinkommen enthält sechs Anlagen, die detaillierte technische Umweltvorschriften vorsehen. Für Österreich gelten bislang fünf dieser Anlagen. Anlage VI, welche durch das Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 (im Folgenden: Protokoll), eingefügt wurde, ist noch ausständig. Anlage VI gilt derzeit für 108 MARPOL-Vertragsstaaten (über 97% Welttonnage), darunter die meisten EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Österreich, Tschechische Republik, Ungarn). Die Anlage VI enthält wesentliche Bestimmungen zur Reduktion von Luftschadstoffen und klimarelevanten Emissionen aus dem internationalen Seeschiffsverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrssektors.

Mit dem Beitritt zum dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrats zugrunde liegenden Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe wird den verkehrs-, klima- und innovationspolitischen Zielsetzungen der österreichischen Bundesregierung entsprochen, auch wenn Österreich derzeit keine eigene Seeflotte unterhält. Österreich wird zudem in die Lage versetzt, wichtige umweltpolitische Entscheidungen mitzutragen. Die MARPOL-Anlagen werden häufig geändert, um technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Eine besonders bedeutende Änderung der Anlage VI wird Ende 2026 im Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) behandelt: Die Einführung eines Regelwerks, um Treibhausgasemissionen stark zu reduzieren – bis hin zu Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 (IMO Net-Zero Framework). Österreich ist hinsichtlich Änderungen der Anlage VI nur dann stimmberechtigt, wenn es bis dahin Vertragspartei des Protokolls ist. Der Beitritt dient somit auch dem Ziel, die Stimmberechtigung Österreichs bei dieser wichtigen Entscheidung zu ermöglichen und damit dem Interesse Österreichs an der Zielsetzung der Dekarbonisierung der internationalen Seeschifffahrt Rechnung zu tragen.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Thomas Schmid.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Peter Samt, Michael Bernard und Antonia Herunter.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Thomas Schmid gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 06.10.2026

                            Ing. Thomas Schmid                                                         Dominik Reisinger

                                  Berichterstattung                                                                           Vorsitz