11870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:
Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, erfolgen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 sowie dem Kinderbetreuungsgeldgesetz. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerechtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.
Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Beschluss erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.
Beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG (Sozialversicherungswesen) und Art. 10 Abs. 1 Z 17 B-VG (Bevölkerungspolitik).
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll insbesondere der Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Begutachtungsverfahren Rechnung getragen werden. Zudem erfolgen Klarstellungen zum Inkraft- bzw. Außerkrafttreten.“
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 06.10.2026
Christoph Stillebacher Barbara Prügl
Berichterstattung Vorsitz