11872 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Restrukturierungsordnung und das Unternehmensreorganisationsgesetz geändert werden
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (592 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Pensionskassenvorsorgegesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das DORA-Vollzugsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates am 9. September 2026 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch und Mag. Christoph Pramhofer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der Novellen zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, zur Restrukturierungsordnung und zum Unternehmensreorganisationsgesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Aufgrund der Entkoppelung der Betrieblichen Vorsorgekassen (BV-Kassen) vom Bankwesengesetz verlieren BV-Kassen ihre bisherige Stellung als Sonderkreditinstitute. Um den rechtlichen Rahmen an diese Änderung anzupassen, sind redaktionelle Anpassungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Unternehmensreorganisationsgesetz sowie in der Restrukturierungsordnung notwendig. Diese Anpassungen dienen dazu, den Status quo beizubehalten und für Rechtssicherheit zu sorgen.
Zu Art. 1 (Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes):
Durch diese redaktionelle Änderung wird klargestellt, dass § 23d BMSVG im Verhältnis BUAK und BUAK BVK nicht anzuwenden ist. Weiters soll auf die maßgebliche neue Regelung des § 20b Z 4 und Z 12 Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BGBl. I Nr. 100/2002, verwiesen werden. Eine inhaltliche Änderung der Regelung ist damit nicht verbunden.
Zu Art. 2 (Änderung der Restrukturierungsordnung):
Durch diese redaktionelle Änderung wird klargestellt, dass BV-Kassen, die bisher als Kreditinstitute vom Anwendungsbereich der ReO ausgenommen waren, weiterhin nicht vom Anwendungsbereich erfasst sind. Eine inhaltliche Änderung der Regelung ist damit nicht verbunden.
Zu Art. 3 (Änderung des Unternehmensreorganisationsgesetzes):
Durch diese redaktionelle Änderung wird klargestellt, dass BV-Kassen, die bisher als Kreditinstitute vom Anwendungsbereich des URG ausgenommen waren, weiterhin nicht vom Anwendungsbereich erfasst sind. Eine inhaltliche Änderung der Regelung ist damit nicht verbunden.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Claudia Arpa gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 06.10.2026
Mag. Claudia Arpa Sandro Beer
Berichterstattung Vorsitz