11873 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird

Zur Sicherstellung der Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurden dem Ausgleichstaxfonds ab dem Jahr 2020 zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie sowie der aufgetretenen außerordentlichen Teuerungssituation zusätzliche Mittel aus dem allgemeinen Budget zur Verfügung gestellt. Durch zielgerichteten Einsatz der Mittel und bedarfsgerechten Aus- und Aufbau der entsprechenden Angebote konnten negative Folgen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt bisweilen weitestgehend vermieden bzw. abgefedert werden. Um das mit diesen Mitteln aufgebaute Ausgabenniveau schrittweise an das reguläre Einnahmenniveau iSd. §§ 9 und 10 Abs. 1a BEinstG anzupassen, sollen die die hiefür erforderlichen Mittel dem Ausgleichstaxfonds aus allgemeinen Budgetmitteln in absinkender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll einerseits die Liquidität des Ausgleichstaxfonds sowie andererseits der Beibehalt der notwendigen Unterstützungsstruktur zur Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation sichergestellt werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Claudia Arpa gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 06.10.2026

                             Mag. Claudia Arpa                                                                Sandro Beer

                                  Berichterstattung                                                                           Vorsitz