11883 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geändert wird

Die Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M., Mag. Selma Yildirim, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 23. September 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu § 34 Abs. 6:

Nach der langjährigen Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden werden die Einnahmen aus dem Recht der Weitersendung auch an Schauspieler verteilt, obwohl das Urheberrecht ein nur sehr eingeschränktes Senderecht für ausübende Künstler/Schauspieler vorsieht. Dies hat aber zu Zweifel daran geführt, ob dies noch vom Ermessen der Verwertungsgesellschaft gedeckt ist. Andererseits aber würde ein Abstellen dieser Verteilungspraxis den Schauspielern gerade in Zeiten budgetärer Restriktionen weitere Mittel entziehen.

Der Entwurf schlägt daher – nach dem Muster ähnlicher Regelungen wie etwa für die Weitersendung von ORF-Sendungen – vor, der betroffenen Verwertungsgesellschaft ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, die Darbietungen der ausübenden Künstler bei der Verteilung der Erlöse aus der Weitersendung von Filmwerken zu berücksichtigen.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sebastian Forstner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sebastian Forstner gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 20.10.2026

                             Sebastian Forstner                                                    Andreas Arthur Spanring

                                  Berichterstattung                                                                           Vorsitz