11889 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra werden aktuell noch durch kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschützt. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu Andorra erfordert die Beseitigung internationaler Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung gemäß den neuesten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht. Es soll damit auch der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen gestärkt werden. Im Rahmen eines entsprechenden Abkommens ist nicht zuletzt den jüngsten Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) Rechnung zu tragen.

Am 20. und 21. März 2024 fand in Wien die erste Runde der Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra statt. Am 14. Jänner 2026 kam es zu einer zweiten, virtuellen Verhandlungsrunde. In der zweiten Verhandlungsrunde konnte über alle nach der ersten Verhandlungsrunde noch offenen Punkte Einigung erzielt werden. Das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Abkommen folgt – soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist – dem OECD-Musterabkommen 2017.

Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen,

1.     gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Claudia Arpa gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1.     gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 20.10.2026

                             Mag. Claudia Arpa                                                    Wolfgang Markytan, MA

                                  Berichterstattung                                                                           Vorsitz