5877 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten

über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz – WTBG)

Die gesetzlichen Regelungen betreffend die Wirtschaftstreuhandberufe, die derzeit in der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, im Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz und in der Wirtschaftstreuhänder-Disziplinarordnung enthalten sind, entsprechen inhaltlich nicht mehr den Vorstellungen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Berufsausübung.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates hat daher folgende Ziele:

Da die in den §§ 175 Abs. 1 und 227 Abs. 1 enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung einschränken, bedürfen diese der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

 

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Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 03 16

 

 

 

Friedrich HENSLER Dr. Peter HARRING

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz – WTBG), im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 1999 03 18

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES