5882 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Protokoll zur Änderung der Artikel 40, 41 und 65 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985, unterzeichnet am 19. Juni 1990 in Schengen
Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß interne Organisationsänderungen einer Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens (SDÜ) jeweils eine Änderung des SDÜ erforderlich machen. Die Änderung der Bezeichnungen von Beamten und Behörden in Art. 40, 41 und 65 SDÜ sollen nun erleichtert werden, sodaß diese nun durch Notifikation erfolgen kann und nicht mehr eines Vertragsrevisionsverfahrens bedarf.
Bei dem Protokoll handelt es sich um einen gesetzändernden und gesetzesergänzenden Staatsvertrag, der daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG bedarf. Er hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten geregelt werden, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat anläßlich der Genehmigung des Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, daß das Protokoll in seinen ebenfalls authentischen Fassungen in dänischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen ist, daß es zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 03 16
Peter Rodek Franz Richau
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Protokoll zur Änderung der Artikel 40, 41 und 65 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985, unterzeichnet am 19. Juni 1990 in Schengen keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 03 18
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES