5884 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Finnland zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen samt Schlußakte, Erklärungen und Anlage

 

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß Finnland am 19. Dezember 1996 das Beitrittsübereinkommen zum Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet hat.

Der vorliegende Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten geregelt werden, die in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder fallen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anläßlich der Genehmigung des Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, daß das Übereinkommen in den ebenfalls authentischen Fassungen in finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache sowie die beigefügte authentische Fassung des Schengener Übereinkommens in finnischer Sprache dadurch kundzumachen sind, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufgelegt werden.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 03 16

Peter Rodek Franz Richau

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Finnland zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen samt Schlußakte, Erklärungen und Anlage keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 03 18

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES