5892 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien)

 

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß angesichts des Bevölkerungswachstums in den Wiener Bezirken Floridsdorf und Donaustadt in den nächsten Jahren auch ein Anstieg der gerichtlichen Geschäftsfälle bei den bereits jetzt unter großer Raumnot leidenden Bezirksgerichten Floridsdorf (zuständig für die Bezirke XX und XXI) und Donaustadt (zuständig für die Bezirke II und XXII) zu erwarten ist. Um eine langfristig wirkende, nachhaltige Entlastung dieser beiden Bezirksgerichte zu erreichen, ist es dringend erforderlich, die Bezirke II und XX auszugliedern und ein eigenes Bezirksgerichtes Leopoldstadt, das für die Bezirke II und XX zuständig ist, einzurichten.

 

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 03 16

 

 

Hedda Kainz Josef Rauchenberger

Berichterstatterin Vorsitzender

 

 

 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 03 18

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES