5894 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird

 

Der vorliegende Entwurf einer Novelle des Konsulargebührengesetzes 1992 trägt der neuen Rechtslage nach einer Änderung des Fremdengesetzes 1997 durch BGBl. I Nr. 86/1998 Rechnung. Mit dieser Gesetzesnovelle wurden die österreichischen Berufsvertretungs-behörden im Ausland ermächtigt, gewisse Kategorien von Aufenthaltstiteln zu erteilen. Da die Erteilung dieser Aufenthaltstitel durch Vertretungsbehörden vorher nicht vorgesehen war, ist für diese Tätigkeit der Vertretungsbehörden ein neuer Konsulargebührentatbestand einzuführen.

Weiters wird mit der Gesetzesnovelle auch die Gebührenfreiheit von Sichtvermerken für Lehrer und Hörer an österreichische Universitäten und für Stipendiaten wieder eingeführt, allerdings unter Berücksichtigung der Rechtslage entsprechend dem Fremdengesetz 1997, wonach für diesen Personenkreis grundsätzlich kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis vorgesehen ist.

 

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 03 16

 

 

Dipl.-Ing. Hannes Missethon Mag. Michael Strugl

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 03 18

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES