5897 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird
Das Schülerbeihilfengesetz wurde seit seiner Erlassung im Jahre 1971 regelmäßig novelliert, um im Sinne der Zielsetzung des Schülerbeihilfengesetzes (Abbau sozialer und regionaler Bildungsschranken) den Standard und den Wirkungsgrad der Beihilfen trotz Änderungen im Bereich der Lebenshaltungskosten und der Einkommenssituation möglichst gleich zu halten.
Die Geldwertentwicklung seit der letzten betragsmäßigen Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes 1983 im Jahr 1994 (mit Wirksamkeit vom 1. September 1994) führt zu einer Einengung des Bezieherkreises von Schul- und Heimbeihilfen und zu einer Wertminderung der gewährten Beihilfen.
Der gegenständliche Gesetzesbeschluß hat das Ziel, die Beträge entsprechend der Geldwertentwicklung sowie die Bezieherkreise durch folgende Maßnahmen anzuheben:
Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 03 16
Dr. Vincenz Liechtenstein Therese Lukasser
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1998 03 18
|
................................................... SCHRIFTFÜHRUNG |
...................................................... PRÄSIDENT DES BUNDESRATES |