5945 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz (PStG) geändert wird
Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß nach der derzeit geltenden Rechtslage totgeborene Kinder in Österreich keinen Vornamen erhalten. Dieser Umstand stellt für Eltern oft eine große psychische Belastung dar.
Mit der gegenständlichen Novelle soll eine weitgehende beurkundungsrechtliche Gleichbehandlung mit lebendgeborenen Kindern erreicht werden, daß auf Wunsch der Eltern (bei unehelichen Kindern der Mutter) ein Name und die Religionszugehörigkeit für das Kind im Sterbebuch eingetragen werden.
Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 05 31
Mag. Karl Wilfing Alfred Schöls
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz (PStG) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 02
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES