5948 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
Die vorgesehene gesetzliche Regelung über die Gestaltung der Studien an den Akademien hat auch Auswirkungen auf die Regelungen des Schulorganisationsgesetzes. Um einer weiteren (organisatorischen) hochschulorientierten Entwicklung der Akademien nicht vorzugreifen, beschränkt sich der gegenständliche Gesetzesbeschluß zum Schulorganisationsgesetz ausschließlich auf jene Bestimmungen, die in untrennbarem Zusammenhang mit dem geplanten Akademien-Studiengesetz 1999 stehen. Die Systematik des Teils C (Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung) des Schulorganisationsgesetzes wird ebenfalls an die geänderten Anforderungen angepaßt.
Bei der Einrichtung von Versuchen an Akademien ist die Evaluierungs- und Planungskommission zu befassen und muß diese im Sinne einer abgestimmten Vorgangsweise des Entwicklungsprozesses positiv Stellung nehmen.
Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 05 31
Leopold Steinbichler Uta Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 02
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..................................................... PRÄSIDENT DES BUNDESRATES |