5949 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird
Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Höchtl, Dr. Antoni und Genossen am 21. April 1999 im Nationalrat eingebracht.
Wesentliche Ziele des vorliegenden Antrages sind:
- Schaffung der Möglichkeit für die Länder, für den Fall der Verhinderung von Schulleitern von den Bestimmungen des LDG abweichende Regelungen zu treffen.
- Gleichstellung der Leiter von berufspraktischen Schulveranstaltungen mit denen von mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Nächtigung.
- Aufhebung der Deckelung insoweit, als die Verwaltung der Lehrmittelsammlungen an den Schulen künftig flexibler gehandhabt werden kann.
- Lehrverpflichtungsregelung der für noch nicht schulreife Kinder zusätzlich eingesetzten Lehrer in jenen Fällen, in denen die Grundstufe I gemeinsam geführt wird. Weiters Ersatz der bisherigen Zählung von Vorschulgruppen als Klassen für die Leiter-Lehrverpflichtung durch eine Bestimmung, die die Lehrverpflichtung auf eine Anzahl von noch nicht schulreifen Kindern abstellt.
- Bemessung der Verminderung der Leiter-Lehrverpflichtung von Volksschulen, an denen dauernd Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, nach der Anzahl der in der Schule unterrichteten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Einführung einer Verminderung der Lehrverpflichtung für Lehrer, die zur Erfüllung der Aufgaben der Sonderpädagogischen Zentren herangezogen werden.
- Inhaltliche Anpassung der Aufzählung und Bezeichnung bzw. Erweiterung der Lehrmittelsammlungen (Kustodiate) an Polytechnischen Schulen.
- Inhaltliche Anpassung der disziplinarrechtlichen Bestimmungen des LDG an die im BDG vorgenommenen Änderungen.
Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 05 31
Georg Keuschnigg Uta Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 02
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SCHRIFTFÜHRUNG |
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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES |