5951 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird
Der vorliegende Gesetzesbeschluß des Nationalrates zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige hat die Einführung einer Diplom- oder Abschlußarbeit im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung zum Schwerpunkt.
Aus diesem Anlaß heraus ist beabsichtigt, die Paragraphen betreffend die Reife- und Diplomprüfung, die Diplomprüfung und die Abschlußprüfung (künftig: abschließende Prüfungen) trotz weitgehender Beibehaltung der Regelungsinhalte mit dem primären Ziel der möglichst weitgehenden Übereinstimmung mit den entsprechenden Paragraphen des Schulunterrichtsgesetzes neu zu fassen.
Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 05 31
Georg Keuschnigg Uta Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 02
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