5970 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden
Der vorliegende Beschluß des Nationalrates hat folgenden Inhalt:
Jenes Bundesstraßennetz, für das eine fahrleistungsabhängige Maut eingehoben werden soll, soll grundsätzlich im Gesetz selbst definiert werden. Da ein solchermaßen gesetzlich grundsätzlich umschriebenes Mautstreckennetz in seiner Detailplanung und Feinabstimmung im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Gründe für einzelne Bundesstraßen oder Bundesstraßenstrecken konkretisiert und anpassungsfähig gestaltet werden muß, sollen bestimmte Bundesstraßen oder Bundesstraßenstrecken bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen in das gesetzlich bestimmte Mautstreckennetz einbezogen und soll auf einzelnen Bundesstraßenstrecken vorerst oder vorübergehend von der Festlegung von Maustreckenabschnitten und somit von der Bemautung abgesehen werden können. Im Gesetz selbst soll festgelegt werden, daß die fahrleistungsabhängige Maut nach den Grundsätzen eines halboffenen Mautsystems einzuheben ist.
Die Pflicht zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut wird auf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eingeschränkt.
Weiters werden eigene Bestimmungen über Mautaufsichtsorgane geschaffen; auch die aus der bisherigen Strafbestimmung herausgelösten Regelungen über die Überwachung der Einhaltung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht dienen einem effizienten Mautenforcement. Es werden weiters Regelungen getroffen, die Verbesserungen des Vignettensystems vorsehen.
Schließlich sollen weitere Mautstrecken der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft durch Fruchtgenußvertrag übertragen werden können.
Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 29
Dipl.-Ing. Hannes Missethon Dr. André d‘Aron
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 01
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES