5971 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die doppelte Preisauszeichnung und andere Angaben von Geldbeträgen erlassen werden (Euro-Währungsangabengesetz – EWAG)
Die Einführung des Euro erfordert Maßnahmen, die sicherstellen, daß die Währungsumstellung transparent und für alle Wirtschaftsbeteiligten möglichst informativ durchgeführt wird. Es muß gewährleistet werden, daß zum Zwecke eines Vergleichs für einen bestimmten Zeitraum Geldbeträge sowohl in Schilling als auch in Euro angegeben werden. Die Gewöhnung der Bevölkerung an die neue Währung ist somit ein wesentlicher Aspekt. Der Wirtschaft müssen Rahmenbedingungen vorgegeben werden, wie die ihnen obliegenden Informationspflichten für Arbeitnehmer und Konsumenten umzusetzen sind. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen wurden sachlich gerechtfertigte Sonderbestim-mungen sowie die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Sonderregeln vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch Preissteigerungen ausschließlich anläßlich der Währungsumstellung weitgehend vermieden, sowie Instrumentarien eingesetzt werden, die sicherstellen, daß bei der Währungsumstellung die Kaufkraft der neuen Währung im Vergleich zur Kaufkraft des Schilling bestehen bleibt.
Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 29
Dipl.-Ing. Hannes Missethon Dr. André d‘Aron
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die doppelte Preisauszeichnung und andere Angaben von Geldbeträgen erlassen werden (Euro-Währungsangabengesetz – EWAG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 01
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES