5972 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten

über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Markenrechts-Novelle 1999)

Durch den Abschluß des TRIPS-Abkommens und den Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum bzw. zur Europäischen Union ergibt sich im Interesse der österreichischen Wirtschaftstreibenden Bedarf an einer Aktualisierung der nationalen Bestimmungen auf dem Gebiet des Marken- und Kennzeichenschutzes sowie nach deren Anpassung an internationale Verträge und gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen.

Der gegenständliche Beschluß sieht daher eine Änderung der Bestimmungen des Markenschutzgesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 06 29

 

 

Dipl.-Ing. Hannes Missethon Dr. André d‘Aron

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Markenrechts-Novelle 1999), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 01

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES