5973 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten
über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird
Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist, der Patentanwaltskammer die gesetzliche Grundlage für die Schaffung von Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit, die die Voraussetzungen des § 5 GSVG erfüllen, einzuräumen. Diese Ergänzung des Patentanwaltsgesetzes schafft aber die Voraussetzung, dass die Patentanwaltskammer von der in § 5 GSVG normierten Möglichkeit des "opting out" Gebrauch machen und die Ausnahme von der Pflichtversicherung der Patentanwälte in der Krankenversicherung beantragen kann.
Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 29
Dipl.-Ing. Hannes Missethon Dr. André d‘Aron
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 01
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES