5999 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr
über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz – FlUG) und mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
Durch die Schaffung eines Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes wird die Richtlinie 94/56/EG des Rates vom 21. November 1994 umgesetzt. Ziel und Zweck dieser Richtlinie über Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt ist die Vereinheitlichung und Erleichterung der Flugunfalluntersuchungen und gleichzeitig auch die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen.
Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 29
Horst Freiberger Dr. Peter Böhm
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz – FlUG) und mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 01
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