6000 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr
über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird
Durch den vorliegenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates erfolgt unter anderem eine Anpassung der Strafbestimmungen sowie die Klarstellung der Zuständigkeit aufgrund neuer EU-Vorschriften.
Weiters wird für den Verkehr über die Staatsgrenze sowohl die Überwachung des Mitführens von gesetzlich notwendigen Bewilligungen sowie das Ausgeben dieser Bewilligungen zwischen den bisher zuständigen Bundespolizeibehörden und den Zollstellen – Organen der Zollwache – aufgeteilt.
Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 29
Horst Freiberger Dr. Peter Böhm
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 01
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