6001 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998 geändert wird (GGBG-Novelle 1999)

 

§ 2 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes benennt die Fundstellen der für die Gefahrgutbeförderung geltenden internationalen Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger. Die für die weltweite Anwendung konzipierten Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter bilden die materielle Grundlage für diese Vorschriften, soweit es sich um allen Verkehrsträgern gemeinsame Regelungsbereiche handelt. Diese Empfehlungen werden in einem abgestimmten Rhythmus alle zwei Jahre geändert.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1999 06 29

 

 

 

 

Horst Freiberger Dr. Peter Böhm

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998 geändert wird (GGBG-Novelle 1999), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES