6002 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr
über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße – TGSt), das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden
Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates befaßt sich vor allem mit folgenden Änderungen:
· Um sicherzustellen, daß Überschreitungen der in der Richtlinie 91/628/EWG festgelegten Transportzeiten bestraft werden können, ist die Schaffung einer entsprechenden Straf- bestimmung im Tiertransportgesetz-Straße notwendig.
· Tiertransporte im landwirtschaftlichen Bereich sollen möglichst rasch und schonend durchgeführt werden können.
· Beim Wohnsitzwechsel eines EWR-Bürgers in einen anderen Mitgliedstaat muß dieser dessen Führerschein anerkennen und zwar ohne jegliche Formalität. Die im Führerscheingesetz vorgesehene Registrierungsverpflichtung hat zu entfallen, da diese nach Ansicht der EU-Kommission dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung widerspricht.
Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 06 29
Wilhelm Grissemann Dr. Peter Böhm
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße – TGSt), das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 01
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..................................................... PRÄSIDENT DES BUNDESRATES |