6042 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr
über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird
Unter Hinweis auf das mit der sogenannten Sorbonne-Erklärung von den zuständigen Ministern der großen Mitgliedstaaten der EU abgegebene Bekenntnis zu einer freiwilligen Harmonisierung der Systeme der Hochschulbildung auf der Grundlage des dreistufigen angloamerikanischen Studiensystems sowie auf die Erwartung, daß die Schaffung der Möglichkeit zur Erwerbung eines akademischen Grades nach dreijähriger Studienzeit zur Reduzierung der großen Zahl von Studienabbrechern führen würde, sieht der gegenständliche Beschluß des Nationalrates die Ergänzung des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, durch ein dreistufiges, aus Bakkalaureats-, Magister- und Doktoratsstudium bestehendes System vor. Um den Anforderungen an die unterschiedlichen Arten der wissenschaftlichen Berufsvorbildung zu entsprechen, soll das System in einem ersten Schritt nicht flächendeckend für alle Studienrichtungen und an allen Standorten, sondern zunächst punktuell entsprechend den Bedürfnissen der Universitäten und der Studienrichtungen eingeführt werden.
Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 27
Mag. Melitta Trunk Dr. Peter Böhm
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 29
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES