6043 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr
über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG)
Das UOG 1993, BGBl, Nr. 805, und das KUOG, BGBl. I Nr. 130/1998, regeln taxativ die Einrichtung der österreichischen Universitäten bzw. Universitäten der Künste; hinzu kommt noch die Donau-Universität Krems gemäß dem DUK-Gesetz, BGBl. Nr. 269/1994. Ausländische bzw. private Institutionen können demgegenüber bisher in Österreich nicht als Universitäten tätig werden; ihre Anerkennung als Privatuniversitäten soll durch den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates ermöglicht werden.
Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 27
Mag. Melitta Trunk Dr. Peter Böhm
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 29
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES