6045 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr
über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz 1992 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesetz geändert werden (Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz)
Bei der eingeleiteten Marktöffnung für Schienenverkehrsleistungen fehlt noch eine regulierende Aufsichtsfunktion mit allen nötigen Befugnissen. Die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb sollen schon in der Anfangsphase ergänzt werden.
Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates hat daher folgenden Inhalt:
Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 27
Karl Boden Dr. Peter Böhm
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz 1992 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesetz geändert werden (Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 29
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES