6046 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr

über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 – ÖPNRV-G 1999)

 

Ziel dieses Beschlusses des Nationalrates ist es, durch Schaffung klarer Strukturen für die Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs einen konsequenten Übergang zum Bestellerprinzip bei nicht eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehrsdiensten (Verträge über Verkehrsdienste) unter gleichzeitiger Regelung der Finanzierungsmechanismen und damit ein verbessertes Angebot im ÖPNRV zu erreichen.

Die Umstellung der Organisation des ÖPNRV wird nicht sofort mit Wirksamkeit dieses Gesetzes möglich sein, es werden aber zumindest innerhalb der nächsten fünf Jahre die entsprechenden ergänzenden Rahmenbedingungen zu setzen sein.

 

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 27

 

 

Karl Boden Dr. Peter Böhm

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 – ÖPNRV-G 1999) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES