6059 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten

über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird

Auf Grund der Ergebnisse der GSD-Studie, "Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich", sind im Hinblick auf die Entwicklungen in den nächsten Jahrzehnten Anpassungen des im BStG 1971 festgelegten Straßennetzes notwendig. Gleichzeitig erfordert die geänderte UVP-Richtlinie der EU 97/11/EG umfangreiche Änderungen und die Schaffung zusätzlicher Verfahrensvorschriften im BStG. Schließlich ergibt sich aus Judikatur und Praxis die Notwendigkeit zu einigen Änderungen und Klarstellungen im Gesetzestext.

Der gegenständliche Beschluß sieht daher folgende Neuregelungen vor:

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

Hans Ager Dr. André d‘Aron

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES