6061 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten

über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften, der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft und der Normen (Notifikationsgesetz 1999 – NotifG 1999)

Der Anwendungsbereich der neu kodifizierten Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften wurde durch die Richtlinie 98/48/EG auf Vorschriften betreffend Dienste der Informationsgesellschaft ausgedehnt. Die zum Notifikationsverfahren entwickelte Judikatur und Kommissionspraxis erfordern Anpassungen der bisherigen Bestimmungen.

Die oberwähnten Richtlinien sollen daher für den Bereich der Bundesverwaltung umgesetzt werden.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

Ulrike Haunschmid Dr. André d‘Aron

Berichterstatterin Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften, der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft und der Normen (Notifikationsgesetz 1999 – NotifG 1999), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES