6068 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird

 

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß beruht auf einem Antrag des Justizausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs.1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit den Beratungen über die Regierungsvorlage (1998 der Beilagen) eines Fernabsatz-Gesetzes gestellt hat.

Der vorliegende Gesetzesbeschluß sieht vor, daß die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken der vorherigen – jederzeit widerruflichen – Zustimmung des Empfängers bedarf.

 

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 27

 

Ferdinand Gstöttner Josef Rauchenberger

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES