6108 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird
§ 15a FAG 1997 sichert das Studioprinzip bei der Besteuerung von Ankündigungen durch Rundfunk bzw. das Prinzip der Besteuerung von Anzeigen nach dem Erscheinungsort ab. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden im Abs. 2 dieser Bestimmung Gemeinde-Verordnungen, mit denen seit dem 1. Jänner 1999 neue Abgaben – in der Praxis neue Abgaben nach dem Prinzip des Reklamewerts – ausgeschrieben wurden, geändert und auf ihren Umfang vom 31. Dezember 1998 zurückgeführt.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des § 15a Abs. 2 FAG soll diese Änderung insofern eingeschränkt werden, als diese Verordnungen weiterhin als Rechtsgrundlage für bereits entrichtete Abgaben aufrecht erhalten werden. Wiederum zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind Abgaben, die nach dem Reklamewert-Prinzip entrichtet wurden, bei der Höhe von Abgaben, die unabhängig vom Prinzip des Reklamewerts, d.h. nach dem Studioprinzip bzw. nach dem Erscheinungsort von anderen Gemeinden ausgeschrieben wurden, anzurechnen.
Da die §§ 15a (1) und (2) und 23b des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses Verfassungsbestimmungen enthalten, die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung einschränken, bedürfen diese der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Mai 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2000 05 24
Ludwig BUCHINGER Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluß des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird, im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2000 05 26
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES