6120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert wird

Die Aufhebung der Möglichkeit zur Eröffnung anonymer Sparbücher und damit einhergehend die Umstellung anonymer Sparbücher auf legitimierte soll durch steuerliche Maßnahmen begleitet werden. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass es zu keinen unbegründeten Irritationen im Bereich des Geldmarktes kommt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 06 19

 

 

Wilhelm Grissemann Johanna Schicker

Berichterstatter Vorsitzende

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2000 06 21

 

 

............................................................ .............................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES