6127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht vor,
Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss werden daher die Schwellenwerte für größenabhängige Erleichterungen für Einzelabschlüsse und für Konzernabschlüsse gleich hoch sein.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 19
Wolfgang Hager Ferdinand Gstöttner
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES