6134 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) geändert wird

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:

"Auf Grund der demografischen Entwicklung, derzufolge die älteren Generationen einen immer größer werdenden Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmachen, kommen der Erhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und der Einbeziehung der älteren Menschen in Entscheidungsprozesse zur Erzielung eines generationenübergreifenden Konsenses zunehmende Bedeutung zu.

Für die Teilnahme der älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben auf allen Ebenen sind entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Durch die gesetzliche Anerkennung und Aufwertung des "Österreichischen Seniorenrates" als Interessenvertretung der älteren Generationen wird eine entsprechend verstärkte Vertretung der Anliegen der älteren Menschen in Österreich gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene und den gesetzlichen Interessenvertretungen anderer Bevölkerungsgruppen sichergestellt."

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 06 19

 

Wolfgang Hager Franz Wolfinger

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 06 21

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES