6135 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

 

Mit der letzten Novelle zum Fremdengesetz wird im Fremdengesetz ein eigener Erntehelferstatus geschaffen. Dadurch kann in Hinkunft der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Falle eines kurzfristig auftretenden oder eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs per Verordnung Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Erntehelfer festlegen.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss werden diese Erntehelfer von der Pensionsversicherung ausgenommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 06 19

 

Monika Mühlwerth Franz Wolfinger

Berichterstatterin Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 06 21

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES