6137 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 und das Strafgesetzbuch geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Österreich auf Grund seiner geographischen Lage vom Phänomen der illegalen Migration in besonderem Maße betroffen ist. Die Dokumentation und Analyse der Schleppereikriminalität durch das Bundesministerium für Inneres haben verdeutlicht, dass diese Kriminalitätsform kontinuierlich im Steigen begriffen ist. Zudem kommt auf Grund der multinationalen Aktivitäten von Schlepperorganisationen der Harmonisierung der Rechte, insbesondere der Vertragsstaaten der Europäischen Union, und einem effizienten vereinfachten Regelungsregime besondere Bedeutung zu.
Mit dem gegenständlichen Beschluss wird bereits der Grundtatbestand der Schlepperei, um dem Unwert des Deliktes gerecht zu werden, gerichtlich strafbar sein. Zudem wird die Schaffung einer entsprechenden verwaltungsstrafrechtlichen Sondernorm gewährleisten, dass in jenen Fällen, die nicht gerichtliches Unrecht darstellen, eine lückenlose Bekämpfung der verschiedenen Kriminalitätsformen im Bereich des Fremdenrechtes gewährleistet ist. Mehrstufige Delikts- und Erfolgsqualifikationen und insbesondere eine angemessene Reaktion auf besonders menschenverachtende und organisierte Begehungsweisen der Schlepperei wurden gesetzlich verankert. Weiters ist eine Verbesserung der Informationslage durch die Ermächtigung der Sicherheitsbehörden, mit dem Vollzug einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bis zur Vernehmung des Geschleppten zuzuwarten, erreicht worden.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 19
Ing. Walter Grasberger Alfred Schöls
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 und das Strafgesetzbuch geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES